Egal, ob Sie ein Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Exportkennzeichen, H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen benötigen – wir machen es Ihnen leicht! Mit unserem professionellen Service sparen Sie sich den Aufwand und erhalten Ihre Kennzeichen schnell, unkompliziert und stressfrei. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit Ihr Fahrzeug in kürzester Zeit einsatzbereit ist.

IHR KENNZEICHEN-SERVICE – SCHNELL & EINFACH.

Ob individuelles Wunschkennzeichen, ein Kurzzeit- oder Exportkennzeichen für flexible Mobilität oder die Anmeldung von Oldtimern und Elektrofahrzeugen – wir machen es Ihnen leicht. Unser Komplettservice spart Ihnen Zeit und Aufwand, während wir uns zuverlässig um die Formalitäten kümmern.

  • Wunschkennzeichen
  • Kurzzeit- & Exportkennzeichen
  • Oldtimer & Elektrofahrzeuge
  • Komplettservice ohne Stress

Verlassen Sie sich auf unseren schnellen und professionellen Service – wir bringen Ihr Kennzeichen auf die Straße!

ZEITERSPARNIS

Keine langen Wartezeiten oder Behördengänge, wir übernehmen den gesamten Zulassungsprozess für Sie.

KOMFORT

Mit unserem Hol- & Bringservice erledigen wir Ihre Zulassung bequem und stressfrei.

SCHNELLIGKEIT

Dank unserer Erfahrung und optimierten Abläufe erhalten Sie Ihre Zulassung so schnell wie möglich.

ZUVERLÄSSIGKEIT

Wir arbeiten präzise und kümmern uns darum, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.

AUSFUHRKENNZEICHEN – IHR TICKET INS AUSLAND

Ein Ausfuhrkennzeichen wird für die dauerhafte Fahrzeugüberführung ins Ausland benötigt. Es ist bis zu 12 Monate gültig und erfordert eine Haftpflichtversicherung sowie eine gültige HU. Die Zulassung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle. Notwendig sind Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen I & II, HU-Nachweis, Versicherungsbestätigung und die Zahlung der Kfz-Steuer.

Es gibt in Deutschland mehrere Arten von Kennzeichen für den Export und die vorübergehende Nutzung im Ausland:

1. Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen / Zollkennzeichen)

  • Für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland überführt werden.
  • Gültigkeit: mindestens 9 Tage bis maximal 12 Monate.
  • Voraussetzung: Gültige Hauptuntersuchung (HU) und Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

2. Kurzzeitkennzeichen

  • Für Probefahrten oder Überführungen innerhalb Deutschlands und teilweise auch ins Ausland nutzbar.
  • Gültigkeit: Maximal 5 Tage.
  • Wird in einigen Ländern akzeptiert, jedoch nicht überall.

3. Rotes Händlerkennzeichen (07er-Kennzeichen)

  • Speziell für Autohändler und Werkstätten zur mehrfachen Nutzung für Probefahrten und Überführungen.
  • Gültigkeit: Dauerhaft für zugelassene Gewerbebetriebe.
  • Darf nicht für private Exporte genutzt werden.

Jetzt Exportkennzeichen sichern! Lassen Sie uns die Anmeldung übernehmen – schnell, unkompliziert und stressfrei. Kontaktieren Sie uns noch heute!

IHRE UNTERLAGEN FÜR DIE KFZ-ZULASSUNG

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Dokumentenprozesses. Für eine Zulassung oder Ummeldung benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen. Bringen Sie diese einfach in die Niederlassung in Ihrer Nähe. Die folgende Liste zeigt Ihnen, welche Dokumente erforderlich sind.

Hinweis: Je nach Niederlassung und Ihrem Anliegen können die benötigten Unterlagen variieren. Bei Unsicherheiten stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter vor Ort gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen.

  • PRIVATPERSONEN

    • Ausweis (Original oder Kopie)
    • Vollmacht
    • SEPA-Lastschrift
    • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein im Original
    • Aktueller TÜV-Bericht
    • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • GEWERBETREIBENDE

    • Gewerbeschein und Handelsregister (Kopien)
    • Ausweis (Original oder Kopie)
    • Vollmacht
    • SEPA-Lastschrift
    • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein im Original
    • Aktueller TÜV-Bericht
    • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • ZULASSUNG ZOLLKENNZEICHEN

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
    • Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Zollversicherung bei uns erhältlich)
    • Gültige Hauptuntersuchungsbericht

    Bei noch zugelassenem Fahrzeug:

    • Bisherige Nummernschilder
    • Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
    • Kfz-Steuer können Sie bei uns entrichten. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Finanzamtes, das vorab die Kfz-Steuer entrichtet wurde oder eine Steuer-Einzugsermächtigung

    Bei Zulassung auf eine Firma:

    • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug

    Bei Zulassung mit Vollmacht zusätzlich:

    • Ausweis des Bevollmächtigten und ggf. Ausweis des Halters Zulassungsvollmacht
  • ZULASSUNG KURZZEITKENNZEICHEN

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung; bei uns erhältlich)
    • Ggf. Bedarfsnachweis (Kaufvertrag oder Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2)

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